Ihr Steuerberater aus Freudenberg
Unsere Mandanten erwarten zu Recht, dass wir Ihnen möglichst zügig aber auch umfassend Lösungen präsentieren, die den ständig steigenden Anforderungen unserer mittelständischen Mandantschaft gerecht werden. Dies sind neben den permanenten zusätzlichen Anforderungen des Gesetzgebers auch die Herausforderungen die eine stärkere Internationalisierung und die fortschreitende Digitalisierung des Wirtschaftslebens.
Wir sind daher davon überzeugt, dass wir diesen vielfältigen Aufgaben nur durch ein starkes Netzwerk gerecht werden können. Eine derartige Zusammenarbeit macht es uns durch die verschiedenen Erfahrungen und Spezialkenntnisse der Partner möglich, insgesamt eine erhöhte Fachkompetenz abzubilden und in den zahlreichen Fachbereichen noch breiter aufgestellt zu sein.
Aktuelles
Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Die Gewährung von Corona-Soforthilfen hat lt. FG Niedersachsen keinen Darlehenscharakter und stellt im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar (Az. 12 K 20/24).
Was ist Aufwand, was Investition? Der neue BMF-Entwurf im Blick
Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden genau unter die Lupe genommen und begrüßt die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze. An einigen Stellen sollte noch nachjustiert werden.
Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / Frühere Vertragsverlängerungsklauseln eines solchen Portalbetreibers überwiegend wirksam
Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten Musterfeststellungsverfahren darüber zu entscheiden, ob Verträge zwischen der Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals (Musterbeklagte) und ihren Kunden über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt werden können sowie ob die bis zum 28. Februar 2022 von der Musterbeklagten in ihren AGB verwendeten Vertragsverlängerungsklauseln nach der maßgeblichen damaligen Rechtslage Verbraucher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligen und deswegen unwirksam sind (Az. III ZR 388/23).
Aktuellste Schreiben
